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Auszug aus der Satzung der Ostdeutschen Asbestgütegemeinschaft und Altlastenentsorgung e.V. (OSTAG e.V.):
§ 3
Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft kann erworben werden durch natürliche und juristische Personen und Handelsgesellschaften insbesondere Unternehmen, Ingenieurbüros etc., die auf dem Gebiet der Gefahrstoffsanierung und Altlastenentsorgung im weiteren Sinne tätig sind:
- Ordentliche Mitglieder (Sanierungsbetriebe, Ingenieurbüros mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland)
- Außerordentliche Mitglieder (Zulieferbetriebe, Behörden, u.a. mit Sitz in der BRD, EU und andere)
Für weitere Informationen senden Sie uns bitte eine e-mail oder rufen Sie uns an:
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